Datenschutz bei Geodaten …

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… in einem neuen IMAGI-Leitfaden. Es ist schon wichtig, zu wissen, ab wann Geodaten den datenschutzrechtlich relevanten Bereich berühren, insbesondere weil es in Deutschland an entsprechenden klaren, juristisch belastbaren Aussagen immer noch fehlt.

Hier die Kernaussagen:

  1. Karten mit einem Maßstab kleiner als 1 : 5 000;
  2. Satelliten- oder Luftbildinformationen mit einer Bodenauflösung von 20 cm oder größer pro Bildpunkt;
  3. Eine gerasterte Fläche auf 100 m x 100 m oder größer; oder
  4. Mindestens auf vier Haushalte aggregierte Informationen.

Quelle: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/IMAGI/DE/Imagi/behoerdenleitfaden.pdf?__blob=publicationFile)

Ergänzung (19.02.2014)

Ankündigung:

Datenschutzvortrag auf der FOSSGIS:
http://www.fossgis.de/konferenz/2014/programm/events/635.de.html

Ältere Quellen:

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