Glückwunsch nach Brandenburg! Ab heute ist das Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Vermessungsgesetzes vom 19. Juni 2019 (GVBl. I Nr. 32) in Kraft. Interessant §10, Abs. 2:
“(2) Die Geobasisinformationen werden in analoger oder digitaler Form bereitgestellt. Digitale Geobasisinformationen sind nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach Absatz 9 für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung entgeltfrei bereitzustellen, soweit durch besondere Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist oder vertragliche oder gesetzliche Rechte Dritter dem nicht entgegenstehen. Die Regelungen des Urheberrechts bleiben unberührt.”
Screenshot der Gesetzesänderung, §10, Abs. 2 (Quelle: [2])
Und wann dürfen wir den Fortschritt in Sachsen-Anhalt erleben #moderndenken (?)
[1] … https://twitter.com/BDVI_Bbg/status/1141657085584773120
[2] … https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/disl/dokumente/8166/dokument/13717
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