… in einem neuen IMAGI-Leitfaden. Es ist schon wichtig, zu wissen, ab wann Geodaten den datenschutzrechtlich relevanten Bereich berühren, insbesondere weil es in Deutschland an entsprechenden klaren, juristisch belastbaren Aussagen immer noch fehlt.
Hier die Kernaussagen:
- Karten mit einem Maßstab kleiner als 1 : 5 000;
- Satelliten- oder Luftbildinformationen mit einer Bodenauflösung von 20 cm oder größer pro Bildpunkt;
- Eine gerasterte Fläche auf 100 m x 100 m oder größer; oder
- Mindestens auf vier Haushalte aggregierte Informationen.
Ergänzung (19.02.2014)
Ankündigung:
Datenschutzvortrag auf der FOSSGIS:
http://www.fossgis.de/konferenz/2014/programm/events/635.de.html
Ältere Quellen: