Bisher immer eine Grauzone (wir halten uns bisher an die IMAGI-Empfehlungen) scheint es jetzt einheitliche Vorgaben zu geben. Und das ist gut so! Mit dem einheitlichen Regelwerk, zusammen gefasst im “GeoBusiness Code of Conduct (CoC)” wird den Unternehmen eine “praktikable und rechtssichere Handhabung der Datenschutzregeln bei der Nutzung personenbezogener Geodaten” ermöglicht. Lange genug hat’s gedauert, Herzlichen Glückwunsch!
Quelle: BMWI, “Staatssekretärin Zypries begrüßt Anerkennung einheitlicher Datenschutzvorgaben für Geodaten durch Aufsichtsbehörden“
Hallo, ich rate in Anlehnung an alle bisherigen Stellungnahmen im jahrelangen Findungsprozess zu diesem CoC zur Vorsicht. Bitte erstmal lesen, was da alles selbstverpflichtend gefordert wird, ob jemand wirklich unterschreiben wil. Laut aktueller Aussage der GIW-Kommission wollen das tatsächlich 2 (!) Organisationen deutschlandweit freiwillig tun. Wer mehr und zusätzlich zur “offiziellen” Sichtweise wissen will, sollte sich an den DDGI wenden.
MfG, Holger Bronsch.