Zur Ermittlung der Tiefenbegrenzung scheint es momentan keine einheitliche Lösung zu geben, recherchiert man im Internet, findet man eher wenig dazu, schon gar keine Grafik. Diskutiert man mit Fachkollegen, macht es jeder anders. Es gibt aus meiner Sicht folgende drei Varianten:
Variante 1: Buffer um betroffene Flurstücksgrenze und Verschnitt (Clip) mit Flurstück (von uns realisierte Vorzugsvariante)
V1: exakter Abstand n von allen Punkten der betroffenen Flurstückslinien
Dazu findet man unter [1]/[2] folgende Passage:
“Die Tiefenbegrenzung beschreibt eine Tiefenbegrenzungslinie, die im senkrechten Abstand zu der Grundstücksgrenze verläuft, auf die sich die maßgebliche Tiefe bezieht. Wenn diese Grundstücksgrenze, z. B. die gemeinsame Grenze eines Grundstücks mit einer Anbaustraße, eine Gerade ist, bildet auch die Tiefenbegrenzung eine dazu parallel verlaufende, gerade Linie. Falls es sich um eine Kurve handelt, folgt ihrem Verlauf auch die Tiefenbegrenzungslinie.”
Variante 2a: Parallele zu Flurstücks-Grenze
V2a: exakter Abstand n von allen Geraden der betroffenen Flurstückslinien (?1: Fläche doppelt, müsste korrigiert werden, ?2: Flächenanteil fehlt )
Variante 2b: Parallele zu Flurstücks-Grenze
V2b: exakter Abstand n von allen Geraden der betroffenen Flurstückslinien zzgl.
Überlappung (?1, ?2: Fläche doppelt, müssten korrigiert werden)
[1]: https://www.lk-starnberg.de/B%C3%BCrgerservice/Landratsamt-Starnberg/Online-Service/GeoLIS/Geo-Inhaltsverzeichnis/Wahlen-Kommunalwesen
[2] Screenshot von [1] (Stand: 12.10.2017, 8:10 Uhr)