OSM: Was darf erfasst werden?

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Ein Frisör klagte gegen Facebook und gewann, er wollte nicht akzeptieren, dass Facebock ungewollt Werbung für sein Geschäft macht. Auf dem OpenStreetMap-Blog entspann sich auf Grund dieses Urteils eine rege Diskussion: Was darf eigentlich (noch) in die freie Weltkarte eingetragen werden, was nicht, wo sind die Grenzen, wo beginnt der Datenschutz? Kontrovers, aber kurzweilig!

Ein Gedanke zu „OSM: Was darf erfasst werden?

  1. Ich darf hier mal eine Mail-Antwort auf den Beitrag von einem Follower (möchte nicht genannt werden) zitieren, den ich für unbedingt lesenswert halte:

    “Lieber GeoObserver,

    die Diskussion zeigt deutlich, dass es in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten (meist irreführend “Datenschutz” genannt) völlige Unsicherheit gibt:
    – Unwissen/Halbwissen/Gerüchtewissen beim Bürger
    – (noch) fehlende Rechtsprechung und Grundsatzurteile bei der Justiz
    – Trägheit und Unwilligkeit bei den Behörden.

    In dieser Diskussion gibt es immer wieder die (falsche) Ansicht, dass personenbezogene Daten, die öffentlich (Name am Briefkasten) oder sogar zwangsweise öffentlich (Namensschild des Ladeninhabers, Praxisschild des Arztes) sind, beliebig verwendet werden dürfen. Das stimmt nicht! Sobald man damit eine Datensammlung/Datenbank (wie OSM) anlegt, unterliegt man den Vorschriften der DSGVO. Das heißt nicht, dass es verboten ist, aber es muss einen plausiblen Grund haben (Artikel 6), der Betroffene muss über die Datenerfassung und -Verarbeitung angemessen informiert werden (Artikel 13 und 14) und seine Rechte durchsetzen können (neben anderen Aspekten).

    Viel schwieriger ist die Frage, was eigentlich personenbezogene Daten sind. Da lässt Artikel 4 Nr. 1 sehr viel Interpretationsspielraum, gerade auch bei raumbezogenen Daten.
    Bin gespannt, wie sich das entwickelt!
    Zum Nachlesen: http://www.dsgvo-gesetz.de

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