Bisher immer eine Grauzone (wir halten uns bisher an die IMAGI-Empfehlungen) scheint es jetzt einheitliche Vorgaben zu geben. Und das ist gut so! Mit dem einheitlichen Regelwerk, zusammen gefasst im „GeoBusiness Code of Conduct (CoC)“ wird den Unternehmen eine „praktikable und rechtssichere Handhabung der Datenschutzregeln bei der Nutzung personenbezogener Geodaten“ ermöglicht. Lange genug hat’s gedauert, Herzlichen Glückwunsch!
Quelle: BMWI, „Staatssekretärin Zypries begrüßt Anerkennung einheitlicher Datenschutzvorgaben für Geodaten durch Aufsichtsbehörden„








